Ab sofort: „3G-Regel“ ab einer Inzidenz von 35

Die Gemeinde Niedernhausen hat uns darüber informiert, dass unser Training in der Autalhalle ab einer Inzidenz von 35 (dies ist aktuell der Fall) unbahängig von der Teilnehmerzahl nur noch unter Berücksichtigung der „3G-Regel“, die seit dem 27. August 2021 gilt, erfolgen darf.

Alle, die trainieren/spielen möchten, müssen daher bis auf weiteres entweder genesen, geimpft oder (durch eine offizielle Teststation) entsprechend getestet sein.

Wir bitten um Beachtung der Regelungen und das Bereithalten der entsprechenden Nachweise beim Training.

Einstellung des Spiel- und Trainingsbetriebs

Mit Blick auf die jüngsten Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen können wir bis auf Weiteres leider auch nicht gemeinsam trainieren oder unsere Manschaftspunktspiele austragen. Wir vom Badminton Club Niedernhausen wünschen euch und euren Familien ganz viel Gesundheit und hoffen, dass wir möglichst bald wieder zusammen die Federn fliegen lassen können!

Momentan lässt sich nur schwer abschätzen, ab wann wir wieder spielen können: wenn es soweit ist, lassen wir es euch an dieser Stelle wissen.

Geänderte Trainingszeiten (Jugend)

Wir haben die Zeiten für unser Jugendtraining leicht angepasst. Ab sofort bitten wir um Beachtung folgender Trainingszeiten (unverändert immer Mittwochs):

  • Jugendtraining Trainingsgruppe I: 17:15 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Jugendtraining Trainingsgruppe II: 18:40 Uhr bis 19:45 Uhr

Bitte beachtet auch, dass am 26.08.2020 leider kein Training stattfinden kann (siehe vorheriger Beitrag).

Es geht wieder los – die Federn können wieder fliegen …

Pünktlich zum Ende der hessischen Sommerferien, sind die Bauarbeiten in der Autalhalle so weit fortgeschritten, das der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Auch die Kontaktbeschränkungen der COVID19-Bestimmungen des Landes Hessen wurden soweit gelockert, dass die Vereine und Gruppen nun selbst entscheiden können, wann und in welcher Gruppenstärke mit einem „Regelsportbetrieb“ wieder begonnen werden soll.

Für unseren Verein bedeutet dies, dass es am Mittwoch, dem 19.08.2020 zu den gewohnten Zeiten wieder los geht.

Natürlich sind dabei die Hygienevorschriften für die Hallennutzung strikt zu beachten. Bitte macht Euch alle vor betreten der Autalhalle damit vertraut. Der aktuelle Hygieneplan kann hier herunter geladen werden (–> Bitte hier klicken).

Wir freuen uns sehr, dass der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden kann und hoffen, viele von Euch zum Trainingsstart begrüßen zu können.

Eventuell noch bestehende Fragen beantwortet das Vorstands- und/oder Trainer-Team gerne.

Aktueller Stand zur Aufnahme des Trainingsbetriebs

Leider haben wir keine guten Nachrichten zur Öffnung der Autalhalle und damit zur möglichen Wiederaufnahme unseres Trainingsbetriebs.

Die Gemeinde teilt uns heute Morgen mit, dass auf Grund der aktuellen Baustellensituation, die Autalhalle nicht mehr wie geplant vor den Ferien geöffnet werden kann.

Man hofft im Rathaus, dass mit dem Ende der Sommerferien (also ab ca. 17.08.2020) der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

Wir hoffen, dass dies dann auch realisiert werden wird !

Michael Ritter, Vorsitzender

Update zum Trainingsbetrieb

Nachdem die aktuelle Verordnung der hessischen Landesregierung einen Trainingsbetrieb unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln grundsätzlich wieder ab dem 15.05. ermöglichen würde, steht uns aber die Autalhalle aktuell nicht zur Verfügung.

Grund sind die noch nicht abgeschlossenen Bau-/Sanierungsmaßnahmen an der Halle. Diese können, nach aktuellen Informationen der Gemeinde, noch bis Mitte Juni andauern.

Der Trainingsbetrieb muss daher weiterhin pausieren. Wir halten Euch informiert, wann und in welcher Form der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

COVID19: Trainingsbetrieb eingestellt

Die Landesregierung hat mit der „Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus“ ab Mittwoch, 18. März, den Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm-und Spaßbädern, Thermalbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen untersagt. Auch Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport-und Freizeiteinrichtungen […] sind untersagt.

Unser Trainingsbetrieb muss daher bis zur Aufhebung der Verordnungen eingestellt werden.

Sobald das Training wieder aufgenommen werden kann, informiert der Vorstand alle Mitglieder in geeigneter Weise.